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Unterstützen Sie uns

mit der Zuweisung von Geldauflagen!

Bußgelder und Geldauflagen von Strafgerichten oder Finanzbehörden leisten eine wichtige finanzielle Unterstützung für die Programme der MAPP-Empowerment gGmbH.

Diese Zuwendungen helfen uns, allen Kindern in Deutschland unabhängig ihrer Herkunft faire Bildungs- und Lebenschancen zu ermöglichen, Perspektiven für Familien in besonders belastenden Lebenssituationen zu eröffnen und eine gerechtere Gesellschaft zu schaffen.

Informationen

für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Sie als Richter*in, als Staatsanwältin oder Staatsanwalt haben die Möglichkeit, uns mit der Zuweisung einer Geldauflage zu unterstützen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Kinder in Deutschland die gleichen Chancen erhalten – unabhängig von ihrer Herkunft und der ihrer Familie. Werden Sie unser*e Partner*in!

 

Jede Geldauflage hilft uns. Über unsere verschiedenen Programme können Sie sich hier informieren. Kontaktieren Sie uns auch gern, wenn Sie sich für aktuelle Projektberichte interessieren oder ein persönliches Gespräch wünschen.

 

Mit der Zuweisung Ihrer Geldauflage an uns, die MAPP-Empowerment gGmbH, tragen Sie dazu bei, dass wir allen Kindern in Deutschland gerechte Bildungs- und Zukunftschancen ermöglichen.

 

Vielen Dank!

 

 

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen

  • Wir sind bei den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Frankfurt (Main), Karlsruhe, Koblenz, Naumburg, Oldenburg, Rostock, Saarbrücken und Stuttgart gelistet. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen wie den Nachweis der Gemeinnützigkeit erfüllen wir; Satzungsänderungen teilen wir Ihnen unverzüglich mit.
  • Für eingegangene Bußgelder stellen wir selbstverständlich keine Spendenbescheinigungen aus.
  • Wir stellen Ihnen bei Bedarf gern Adressaufkleber sowie speziell für Bußgeldzahlungen vorgesehene Überweisungsträger zur Verfügung.
  • Wir verpflichten uns, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren. Über die Höhe und Verwendung der Geldauflagen werden die zuständigen Oberlandesgerichte jeweils zum Jahresanfang unterrichtet.
  • Absolute Diskretion über alle Informationen zu den jeweiligen Vorgängen ist für uns selbstverständlich.

Informationen

für Zahlungspflichtige

 

Nachfolgend haben wir einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihnen bei der korrekten und fristgerechten Überweisung helfen.

Das Bußgeld wird für unsere Programme zur Bekämpfung sozialer Ungerechtigkeit verwendet.

 

Bitte überweisen Sie den angegebenen Betrag auf unser Konto:

 

Volksbank Magdeburg 

 

BIC: GENODEF1MD1
IBAN: DE758109 3274 0001 3671 37

Bitte beachten Sie:

  • Geben Sie bitte bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuzuordnen und ihn dem Gericht fristgerecht zu bestätigen.
  • Wir informieren das Gericht oder die Staatsanwaltschaft schriftlich über jede Ihrer Zahlungen.
  • Wir dürfen nicht mit Ihnen über den Aufschub der Zahlung oder Ratenzahlung verhandeln. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an das Gericht.
  • Wir dürfen Ihnen für Ihre Zahlung keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.
  • Falls Sie bei Ratenzahlung einen Dauerauftrag einrichten, denken Sie rechtzeitig daran, ihn zu kündigen.